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D e v i s e n k u r s e
der Zentralbank Russland
(Rubel/Währungseinheit)

Devisenkurse von rbc.ru

   Republik Belarus

Minsk
Größe des Landes: 207 600 qkm
Hauptstadt: Minsk (ca. 1,7 Mio. Einwohner)
Klima: kontinental
Bevölkerung: ca. 10 Mio. Einwohner
Landessprachen: Staatssprachen: Belarussisch und Russisch
   Diplomatische Vertretungen

•  Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland

•  Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Belarus
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die rechtliche und administrative Ausgestaltung des Visum- und Aufenthaltsrechts für ausländische Staatsangehörige nach/in Belarus folgt einem dreistufigen Aufbau:

- Visum, zu beantragen bei den zuständigen belarussischen Auslandsvertretungen,

- Migrationskarte, auszufüllen bei der Einreise und stets mitzuführen bis zur Ausreise,

- Registrierung bei der zuständigen belarussischen Innenbehörde innerhalb von drei (Werk-) Tagen nach Einreise.

Reisedokumente, Krankenversicherungspflicht

Deutsche vorläufige Pässe und deutsche Kinderpässe werden bei Ein- und Ausreise anerkannt, ebenso Eintragungen von Kindern unter 16 Jahren in den Pass eines Elternteils bei gemeinsamem Grenzübertritt. Das Reisedokument muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des belarussischen Visums gültig sein.

Eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Erklärung in russischer Sprache wird verlangt, wenn ein minderjähriges Kind nur von einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet wird. Bei Begleitung durch Dritte oder unbegleiteten Reisen Minderjähriger ist eine entsprechende Erklärung des/der Sorgeberechtigten erforderlich.

Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Policen ausländischer Krankenversicherungsgesellschaften werden erfahrungsgemäß bei Einreise nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

a) Gültigkeit in Belarus für die gesamte Aufenthaltsdauer des / der Reisenden

b) Deckungsbetrag von mindestens 5.000 EURO

Die Vorlage dieser Voraussetzungen muss aus der Versicherungspolice ersichtlich sein oder aus einem separaten Schreiben der Versicherungsgesellschaft hervorgehen. Oft verlangen die belarussischen Behörden eine Übersetzung der Unterlagen ins Russische. Die Belarussische Botschaft in Deutschland hält ein Merkblatt zur Visabeantragung sowie eine Liste mit akzeptierten deutschen Versicherungsunternehmen bereit. Die Pflichtkrankenversicherung kann auch bei Einreise an den Grenzübergängen bei einer lizenzierten belarussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf ca. 0,5 US-Dollar pro Aufenthaltstag.

Sofortvisa können nur in begründeten Ausnahmefällen am Minsker National-Flughafen für Touristen und Geschäftsreisende erteilt werden. Die Gebühren liegen zwischen 50 US$ und 140 US$. Der Reisende muss unter genauer Angabe zur einladenden Person oder Organisation den Reisezweck durch Einladungen, Hotelbuchungen, Voucher etc. in russischer Sprache nachweisen.

Ausländische Staatsangehörige müssen ausreichende Mittel für die Finanzierung ihres Aufenthaltes in der Republik Belarus sowie für die Ausreise von ca. 11 € pro Aufenthaltstag nachweisen auf folgende Weise (alternativ):

* Bargeld in Nationalwährung der Republik Belarus bzw. in einer anderen durch die Nationalbank konvertierbaren Währung,
* Dokumente, die den Erhalt von Zahlungsmittel ermöglichen,
* eine durch Innenbehörden der Republik Belarus erstellte Einladung für einen befristeten Aufenthalt,
* Nachweise über die Buchung und Bezahlung einer Unterkunft und der Verpflegung in der Republik Belarus.
* Garantieschreiben eines Einzelunternehmens bzw. einer juristischen Person über die Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt eines Ausländers entstehenden Kosten.
* Vorhandensein eines Fahrzeuges bzw. von Rückfahrkarten in den Heimatstaat, zum Ort des ständigen Wohnsitzes bzw. in ein drittes Land.

Die Visumspflicht gilt auch für Transitreisende. Die Visumspflicht besteht ebenso für Reisende, die über ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Nachfolgestaat der früheren UdSSR (z.B. für die Russische Föderation) verfügen. Die Visumspflicht bei Einreise in die Republik Belarus besteht trotz der Tatsache, dass bei Einreise aus der Russischen Föderation mangels Grenzkontrollen ein fehlendes Visum zunächst unbemerkt bleiben kann (insbesondere mit der Eisenbahn von Moskau oder St. Petersburg).

Doppelstaater

Nach geltendem internationalem und innerbelarussischem Recht müssen Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaft, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind. Es wird diesem Personenkreis dringend geraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei der Botschaft der Republik Belarus in Berlin, der Nebenstelle in Bonn oder der belarussischen Passbehörde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit zu erkundigen.

Der Besitz der Staatsangehörigkeit ist unabhängig vom Besitz eines entsprechenden Nationalpasses. Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes das Land wieder verlassen.Der Aufenthalt in militärischen Sperrgebieten, oft in Grenznähe gelegen, ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Gastgeber.

Migrationskarte

Im Fall des Verlustes der Migrationskarte wenden Sie sich bitte sofort an die nächstgelegene belarussische Ausländerbehörde (Verwaltung bzw. Abteilung für die Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und Migration). Für Transitreisende gilt, dass die Migrationskarten (identischen Formats) der Russischen Föderation und der Republik Belarus gegenseitig anerkannt werden.

Registrierung

Im Zusammenhang mit der Registrierung ist zu beachten:

Von allen Ausländern und Staatenlosen, die sich länger als drei Werktage in Belarus aufhalten, wird auch weiterhin eine Registrierung bei der Ausländerbehörde (Verwaltung für Angelegenheit der Staatsangehörigkeit und Migration, das frühere OWIR) verlangt. Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muss der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen. Hierzu werden in der Regel benötigt:

* Pass
* Migrationskarte
* 2 Passbilder
* 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums
* 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche)
* 2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf russisch erhältlich)
* Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren (Erfassungsgebühr sowie festgelegte Tagessätze)

Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden.

Stand: Februar 2009
Quelle: Auswärtiges Amt
   Visumantrag


Hier können Sie das Formular des Visumantrags für die Republik Belarus im PDF-Format herunterladen.

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Falls Sie die Visumbeschaffung uns überlassen möchten, schicken Sie bitte uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Ihrem Passfoto und Ihrem Reisepass an unsere Adresse. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung telefonisch unter 0700-DECKTOURS oder per Kontaktformular.


Dokument im PDF-FormatFormular "Antrag auf Erteilung eines Visums für die Republik Belarus"
Stand: 25.09.2009 (77 KB)
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