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0700-DECKTOURS
   Kirgisische Republik

Bischkek
Größe des Landes: 198.500 qkm
Hauptstadt: Bischkek (ehem. Frunse); ca. 766.400 Einwohner (Stand 1999)
Klima: Trocken und kontinental; heiße Sommer und kalte Winter; erhebliche tägliche Temperaturschwankungen
Bevölkerung: rund 5 Mio. Einwohner; ca. 15.000 Deutschstämmige (Stand 1999)
Landessprachen: Staatssprache: Kirgisisch; auch Russisch als "offizielle Sprache"
   Diplomatische Vertretungen

•  Botschaft der Kirgisischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland

•  Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kirgisistan

   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. (Ausnahme: Für Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr.)

Touristenvisa können auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt ist und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung in Deutschland noch am Flughafen in Bischkek erforderlich.

Das Einreisedokument muss mindestens solange wie das beantragte kirgisische Visum gültig sein.

Visa werden, unabhängig vom Reisezweck und der Art des vorgelegten Reisedokuments, nur für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen ausgestellt. Eine eventuelle Verlängerung muss nach Einreise bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums beantragt werden.

Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan ist stets ein gültiges usbekisches Einreisevisum erforderlich. Gleichfalls benötigen Reisende ein gültiges kasachisches Visum (auch Transitvisum), wenn sie über Kasachstan nach Kirgisistan ein- oder von Kirgisistan über Kasachstan ausreisen wollen.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung.

Für Reisende deutscher Staatsangehörigkeit gilt die polizeiliche Meldepflicht (Registrierung) für Aufenthalte von 60 Tagen und länger. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Die Registrierung muss innerhalb der ersten 5 Aufenthaltstage erfolgen.

Aufenthalte von weniger als 60 Tagen sind nicht meldepflichtig.


Stand: Februar 2009
Quelle: Auswärtiges Amt
   Visumantrag


Hier können Sie das Formular des Visumantrags für die Kirgisische Republik im PDF-Format herunterladen.

Sie haben die Möglichkeit, dieses Formular direkt am PC auszufüllen. Um PDF-Dateien auszufüllen und auszudrucken, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader. Klicken Sie auf das Adobe-Icon um den Adobe Reader herunterzuladen.


Falls Sie die Visumbeschaffung uns überlassen möchten, schicken Sie bitte uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Ihrem Passfoto und Ihrem Reisepass an unsere Adresse. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung telefonisch unter 0700-DECKTOURS oder per Kontaktformular.


Dokument im PDF-FormatFormular "Antrag auf Erteilung eines Visums für die Kirgisische Republik"
Stand: 25.09.2009 (93 KB)
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   Thematische Links

•  Adressen der für Deutschland zuständigen Vertretungen

•  Adressen der deutschen Vertretungen

•  Weitere Informationen des Auswärtigen Amtes



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