Reisedokumente
Das für die Einreise nach Kirgisistan erforderliche Visum kann mit Reisepass (Personalausweis ist nicht ausreichend) bei einer der kirgisischen Auslandsvertretungen in Deutschland eingeholt werden. (Ausnahme: Für Diplomatenpassinhaber besteht seit dem 01.12.2000 keine Visapflicht mehr.)
Touristenvisa können auch bei Einreise nach Kirgisistan am Flughafen Manas ausgestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland (Berlin, Bonn, Frankfurt am Main) einzuholen, da der Konsularschalter am Flughafen Manas nicht immer besetzt ist und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann. Die Vorlage einer Einladung ist weder bei der Visumsbeantragung in Deutschland noch am Flughafen in Bischkek erforderlich.
Das Einreisedokument muss mindestens solange wie das beantragte kirgisische Visum gültig sein.
Visa werden, unabhängig vom Reisezweck und der Art des vorgelegten Reisedokuments, nur für eine Gültigkeitsdauer von höchstens 30 Tagen ausgestellt. Eine eventuelle Verlängerung muss nach Einreise bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums beantragt werden.
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Für die Weiterreise nach oder durch Usbekistan ist stets ein gültiges usbekisches Einreisevisum erforderlich. Gleichfalls benötigen Reisende ein gültiges kasachisches Visum (auch Transitvisum), wenn sie über Kasachstan nach Kirgisistan ein- oder von Kirgisistan über Kasachstan ausreisen wollen.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung.
Für Reisende deutscher Staatsangehörigkeit gilt die polizeiliche Meldepflicht (Registrierung) für Aufenthalte von 60 Tagen und länger. Zuständige kirgisische Behörde ist das sogenannte 'OWIR' bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Die Registrierung muss innerhalb der ersten 5 Aufenthaltstage erfolgen.
Aufenthalte von weniger als 60 Tagen sind nicht meldepflichtig.
Stand: Februar 2009
Quelle: Auswärtiges Amt
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