D e v i s e n k u r s e der Zentralbank Russland (Rubel/Währungseinheit)
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Russische Föderation |
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17.098.200 qkm
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Moskau (ca. 10,5 Mio. Einwohner, Stand: Januar 2008)
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| Klima: |
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Von Nord nach Süd Übergang von arktischem zu kontinentalem Klima (trocken; sehr kalte Winter, warme bis heisse Sommer)
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| Bevölkerung: |
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142,0 Mio. Einwohner (Stand: Januar 2008)
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| Landessprache: |
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Russisch
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Diplomatische Vertretungen |
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Konsularbezirk: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt:
• Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland
Konsularbezirk: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein:
• Generalkonsulat der Russischen Föderation in Hamburg
Konsularbezirk: Sachsen, Thüringen:
• Generalkonsulat der Russischen Föderation in Leipzig, Turmgutstrasse, 1, 04105 Leipzig, Tel.: (0341) 590 29 23
Konsularbezirk: Bayern:
• Generalkonsulat der Russischen Föderation in München
Konsularbezirk: Baden-Württemberg, Hessen:
• Generalkonsulat der Russischen Föderation in Frankfurt am Main
Konsularbezirk: NRW:
• Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn
• Honorarkonsul der Russischen Föderation in Düsseldorf, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf, Tel.: 0211 - 45795400
Konsularbezirk: Mittel-, Ober-, Unterfranken und Oberpfalz:
• Honorarkonsul der Russischen Föderation in Nürnberg, Am Plärrer 14, 90429 Nürnberg, Tel.: 0911 - 5307762
Konsularbezirk: Baden-Württemberg:
• Honorarkonsul der Russischen Föderation in Stuttgart
• Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau
• Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Jekaterinburg
• Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Kaliningrad
• Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Nowosibirsk
• Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in St. Petersburg
• Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Omsk, JV POLYOT-Friess, ul. 1 Wojennaja 7, Korpus2, 644041 Omsk
• Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Saratow, Friedrich-Engels-Prospekt 139, 413105 Engels, Saratower Gebiet
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige |
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Reisedokumente
Grundsätzlich benötigt wird ein drei Monate über die Reise hinaus gültiger Reisepass, für Kinder unter 16 Jahren ein Kinderausweis, der stets mit Lichtbild versehen sein muss, ein (Kinder-) Reisepass oder ein Eintrag in den Reisepass eines Elternteils.
Ab Vollendung des 5. Lebensjahres muss aber bei Eintrag im Reisepass eines Elternteils auch zwingend ein Passfoto im Reisepass der Eltern sein. Da in deutsche Reisepässe beim Kindereintrag grundsätzlich nie ein Passfoto eingeklebt wird, ist der Eintrag im Reisepass eines Elternteiles nur für Kinder bis Vollendung des 5. Lebensjahres möglich.
Krankenversicherungspflicht
Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der Russischen Botschaft in Berlin (www.russische-botschaft.de).
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht bei Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden.
Die Russische Föderation hat zum 1. November 2010 ihre Einreisebestimmungen dahingehend geändert, dass nunmehr mehr Unterlagen für den Visumantrag erforderlich sind als bisher.
Bis auf Weiteres werden seit dem 1. November neben den bislang bereits geforderten Unterlagen folgende zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung eines Visums für die Einreise in die Russische Föderation verlangt. Siehe auch www.russisches-konsulat.de/visa.htm
Für die Beantragung von Visa für touristische Zwecke oder Besuchsreisen:
Kontoauszug oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von Wohneigentum usw.).
Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen:
- Bei selbständig Erwerbstätigen: Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma.
- Bei Angestellten oder Arbeitern: Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
Ausreise
Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur im Ausnahmefall möglich (z.B. bei Passverlust). Im Falle eines Passverlustes innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums während der Reise muss bei der Ausreise ein von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestelltes Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und das Protokoll der zuständigen russischen Polizeidienststelle (Miliz) vorgelegt werden.
Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss außerdem (in der Regel unter Beteiligung der „einladenden Organisation“) ein Ausreisevisum bei der zuständigen russischen Innenbehörde (FMS) am Aufenthaltsort beantragt werden.
Migrationskarte / Registrierung
Es besteht eine Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den Einlader/Gastgeber (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros) erfolgen, der das Visum beschafft hat (unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt). Der Einlader/Gastgeber darf durch Bürger der Russischen Föderation, Ausländer oder Staatenlosen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, sowie durch juristische Personen und ihre Tochterunternehmen mit Sitz am Ort, an dem der Ausländer aktuell wohnhaft ist oder arbeitet, vertreten werden. Dem Einlader/Gastgeber ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen.
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Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von drei Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des FMS oder übersendet es per Post. Für die Registrierung wird vom Staat keine Gebühr erhoben. Lässt sich der Ausländer in einem Hotel, Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung nieder, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Registrierung zuständig. Eventueller Verwaltungsaufwand darf dem Ausländer nicht in Rechnung gestellt werden.
Möglich ist seit dem 15.01.2007 eine Registrierung per Post. Dem zweifach auszufüllenden An- / Abmeldeformular sollten zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine Reisepasskopie (Personaldatenseite), eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars wird gestempelt und verbleibt als Nachweis der Registrierung beim Antragsteller, er muss ihn stets mit sich führen. Die Post-Filialen berechnen für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine Gebühr von (zurzeit) 180 Rubel. Sämtliche Portogebühren (Einschreibebrief) gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Risiko für Verlust / nicht rechtzeitige Absendung / verspäteten Eingang der Dokumente bei der zuständigen russischen Behörde liegt allein beim Antragsteller. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren möglicherweise nicht in jeder Postfiliale angeboten wird.
Für den Fall, dass der Ausländer nachweisbare entschuldigende Gründe vorweisen kann, die den Einlader/Gastgeber an der Übermittlung des Anmeldungsformulars hindern, darf er seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro des FMS melden.
Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen RUB 2.000,00 und RUB 5.000,00 – verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahren für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw. Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.
Zwecks Nachweis, dass der Ausländer die Regeln für die Registrierung befolgt hat, ist es – insbesondere für den Fall, dass der Ausländer seine Dokumente verliert – ratsam, Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren.
Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug geplant ist, muss eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle erfolgen. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als drei Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.
In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z.B. FMS), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorab unterrichtet wird.
Stand: November 2010
Quelle: Auswärtiges Amt
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Visumantrag |
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Hier können Sie das Formular des Visumantrags für die Russische Föderation im PDF-Format herunterladen.
Sie haben die Möglichkeit, dieses Formular direkt am PC auszufüllen. Um PDF-Dateien auszufüllen und auszudrucken, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader.
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Falls Sie die Visumbeschaffung uns überlassen möchten, schicken Sie bitte uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Ihrem Passfoto und Ihrem Reisepass an unsere Adresse.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung telefonisch unter 0700-DECKTOURS oder per Kontaktformular.
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Bei einer bestehenden Reisekrankenversicherung sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- ausgefülltes Formular der Reisekrankenversicherung (s. PDF-Formular) von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen mit
- Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft über den eingezahlten Beitrag, Geltungsbereich der Versicherungspolice und die Dauer des Versicherungschutzes beijeder Auslandsreise
- Kopie der Versicherungspolice
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