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Russisches Konsulat informiert: Veränderungen bei Beantragung von Visa |
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Veränderungen ab dem 1. November 2010 für deutsche Staatsbürger:
Ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.
Und zwar: >>>
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1. Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen- Reise werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma /Original mit einfacher Kopie/, Nachweis von Wohneigentum usw.).
2. Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
– (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
– (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Site des Russischen Konsulates unter
www.russisches-konsulat.de/visa.htm.
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